Neues Telekommunikationsgesetz
Mitte Oktober wurde auf Druck der EU das österreichische Telekommunikationsgesetz
(TKG §107) verschärft.
Seit 1. März 2006 sind auch eMails an Firmen nur mehr nach Zustimmung
(Opt-In) oder in bestimmten Fällen erlaubt.
Im wesentlichen unterscheidet das Gesetz künftig nicht mehr zwischen Verbrauchern
(im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes) und Unternehmen.
Die Neuregelung
eMail-Kampagnen (mehr als 50 Mails oder zum Zwecke der Direktwerbung)
dürfen in Zukunft nur noch an Empfänger gesandt werden,
- deren aktive vorherige Zustimmung (Opt-In) man hat oder
- ohne Zustimmung, wenn
- der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang
mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat
und
- diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte
oder Dienstleistungen erfolgt und
- der Empfänger klar und deutlich die Möglichkeit erhalten
hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren
Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und
problemlos abzulehnen und
- der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere
nicht durch Eintragung in die in § 7 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz genannte
Liste (sog. "Robinsonliste"), abgelehnt hat.
Hier finden Sie einen Vergleich
der alten und neuen Version des §107.
Welche Auswirkungen sind zu erwarten?
- Spam wird nicht verschwinden, aber es werden manche Anbieter verschwinden,
die sich auf Massenaussendungen mit "billigem" Adressenmaterial
spezialisiert haben.
- Die Qualifizierung von Adressen mit der Erlaubnis, Kontakt halten zu dürfen,
wird zu einem wichtigen Teil der Online Marketing Strategie.
- Das Segementieren der Zielgruppen mittels geeigneter Softwareinstrumente
gewinnt an Bedeutung, um die Art der Kontaktaufnahme zu bestimmen.
- Permission Marketing wird damit eine neue Qualität erhalten.
Wie steht es um Ihr eMail-Marketing?
Wenn Sie auch in Zukunft rechtssicheres und erfolgreiches eMail-Marketing
machen möchten beraten wir Sie gerne. Kontaktieren
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