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Auswirkungen der TKG Novelle 2005

Dr. Franz SchmidbauerInterview mit Dr. Franz Schmidbauer

Dr. Schmidbauer ist Richter und Herausgeber der Website www.internet4jurists.at.

Internet4jurists hat sich der Aufbereitung des juristischen Neulandes "Internet" verschrieben.

 

Bereits seit 2003 ist das Anrufen von Unternehmen zu werblichen Zwecken (also zum Zwecke der Geschäftsanbahnung) laut Gesetz verboten. Kein Unternehmen und kein Callcenter hält sich daran. Nun wird auch der Kontakt per eMail verboten. Welche Auswirkungen wird diese Novelle des TKG auf die österreichische Wirtschaft haben?

Gesetzliche Fiktion und Wirklichkeit klaffen häufig weit auseinander. In diesen Fällen halten sich die Vorsichtigeren dran, die anderen lassen das Gesetz Gesetz sein und riskieren wie die Schnellfahrer, dass sie einmal im Jahr erwischt werden.

Gelten die neuen Gesetze ausschließlich für Massen-Mails?

Das Verbot gilt einerseits für Werbemails ohne zahlenmäßige Untergrenze (auch eines genügt) und andererseits für Massenmails (auch ohne Werbung) ab 51 Empfänger.

Viele Unternehmen haben bisher regelmäßige Newsletter an einem fixen Verteiler geschickt, ohne explizit die Erlaubnis eingeholt zu haben. Was raten Sie diesen Firmen. Müssen die nun auf eMail-Marketing verzichten?

Wenn sich Versender schon bisher nicht an das Gesetz gehalten haben (zuletzt war ja nur die Versendung von Werbung an Unternehmer und zwar bezogen auf den Gegenstand ihres Unternehmens zulässig), so werden sie das jetzt auch nicht tun. Allerdings steigt durch die neue Regelung die Gefahr an "den Falschen" zu geraten. Es ist in Zukunft sicher nicht empfehlenswert, E-Mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung an Rechtsanwälte zu schicken.

Darf man einen Newsletter an jemanden senden, der sich selbst dafür angemeldet hat, sich aber auf der sog. „Robinsonliste“ eingetragen hat?

Ich halte das für zulässig. Die Eintragung in die ECG-Liste bei der RTR-GmbH (die bei der WKÖ geführte Robinsonliste betrifft die Papierwerbung) bedeutet eine generelle Ablehnung. Auch jemand der E-Mail-Werbung auf diese Weise generell ablehnt, kann im Einzelfall seine Zustimmung geben. Diese Zustimmung muss dann auch im Einzelfall widerrufen werden.

Die Höchststrafe für einen Verstoß gegen das TKG ist EUR 36.000,-. Wurde eine Strafe in dieser Höhe in Österreich schon einmal verhängt?

Das weiß ich leider nicht. Dazu müssten Sie sich an die Fernmeldebüros wenden. Die E-Mail-Adressen der 4 FB finden Sie auf meiner Website. Ich vermute aber, dass üblicherweise Strafen verhängt werden, die einen Bruchteil der Höchststrafe ausmachen.

Herr Dr. Schmidbauer, Sie sind aktiver Unterstützer der Initiative Pro E-Mail-Marketing. Was ist das Ziel dieser Initiative?

Die Initiative Pro E-Mail-Marketing setzt sich für seriöse Werbung ein bei gleichzeitiger Bejahung des Spamverbotes. Der österreichischen Wirtschaft soll die Möglichkeit der kostengünstigen Werbung per E-Mail nicht vorenthalten werden. Der Umstand, dass E-Mail millionenfach missbraucht wird, darf nicht dazu führen, dass diese segensreiche Einrichtung aus der kommerziellen Kommunikation verbannt wird. Ein gänzliches Verbot trifft den Falschen und ändert am Problem des Spams rein gar nichts.

Mit welchen Mitteln möchten Sie dieses Ziel erreichen?

Durch Aufklärung und Appelieren an die Politiker; aber auch an die Gerichte, das Gesetz behutsam anzuwenden und nicht das Abmahnwesen zu fördern. Denn eines muss man schon deutlich sagen: Zu dem Zweck, bestimmten Leuten ein regelmäßiges Einkommen zu verschaffen, wurde das Gesetz nicht gemacht.

Wie hoch schätzen Sie die Chancen ein, dass der Gesetzgeber nochmals nachbessert und das Gesetz im Sinne der Initiative anpasst?

Realistischerweise sehr niedrig. Die einzige Chance könnte sein, dass bestimmte Politiker draufkommen, dass sie getäuscht worden sind. Die in den Gesetzeserläuterungen angesprochene Möglichkeit, dass man bei Unternehmern mit eigener Website die Zustimmung zum Erhalt von E-Mail-Werbung immer vermuten könne, lässt sich nämlich juristisch nicht
argumentieren.

Die einfachste Möglichkeit einer Verbesserung wäre aber, dass die Kosten für Abmahnungen nicht mehr zuerkannt werden. Es ist ein Unding in unserer Zeit, dass für alles gleich ein Rechtsanwalt her muss. Es ist jedermann zumutbar, dass er eine in seriösen Werbe-Mails angebotene Möglichkeit der Ablehnung weiterer Mails ergreift. Leider ist die diesbezügliche Judikatur auch ziemlich versteinert, was aber nicht ausschließt, dass es bei neuen Sachverhalten zu einer Judikaturwende kommt.

Aber es wird doch von Experten immer wieder empfohlen, auf Werbe-Mails nicht zu antworten, weil dadurch die E-Mail-Adresse verifiziert wird und man dann noch mehr Spam bekommt?

Das ist grundsätzlich richtig, betrifft aber nicht seriöse Mails, die ein komplettes Impressum enthalten müssen. Jemand, der seine Identität auf diese Weise offenlegt, wird sich hüten, ein Ablehnschreiben zu missachten.

Herzlichen Dank für das Gespräch.

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